Es gibt steuerliche, handelsrechtliche (buchhaltärische), eigene kalkulatorische sowie vom Konzern vorgeschriebene Nutzungsdauern für Anlagegüter. An sich ist die Nutzungsdauer die Angabe wie lange ein Anlagegut im Unternehmen genutzt wird, daraus berechnet sich auch die Abschreibung. Jedoch kann sich dies aufgrund des technologischen Fortschritts laufend ändern. Dem wird aber bei steuerlichen Nutzungsdauer erst relativ spät Rechnung getragen bzw. bei kalkulatorischen meist ein wenig erhöht. Die Nutzungsdauer kann in Jahren oder Monaten dargestelt und in manchen Fällen sogar Nachkommastellen aufweisen, wenn bei der Berechnung der Abschreibung eine Prozentzahl (z.B. 3 %=33,33) angenommen werden muß.

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