Der Buchwert stellt den Wert des Anlagegutes nach Abzug aller Abschreibungen und Abgänge, sowie Zugänge und Zuschreibungen vom Anschaffungswert dar. Er wird daher auch im allgemeinen Sprachgebrauch als Restbuchwert bezeichnet. Es gibt handelsrechtliche, kalkulatorische, IFRS-bezogene, konzernrechtliche und fiskalische Buchwerte.

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