Verwaltung von Belegen zu Anlagegütern
Je Anlagegut können alle zugehörigen Belege erfaßt bzw. aus der Ihrer Finanzbuchhaltung übernommen werden. Dadurch ist auch die Problematik von mehreren Eingangsrechnungen und nachträglichen Gutschriften berücksichtigt. Jeder Beleg kann auch einem entsprechenden Ereignis wie z. B. Verkauf zugeordnet werden, um so den etwaigen Erlös / Verlust berechnen zu können.